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KWA-Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung der KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG (KWA) zur Menschenrechtsstrategie

01. Januar 2024

KWA ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das in fünf Bundesländern Pflegeheime und Seniorenresidenzen, eine Rehabilitationsklinik, zwei Bildungszentren sowie die Service- und Immobiliengesellschaft unter seinem Dach vereint. Unsere Mission und Vision stellen das Wohl und die Zufriedenheit unserer Bewohner und Mitarbeiter in den Mittelpunkt. Sie bilden das Fundament unserer Geschäftsprinzipien. Im Einklang mit § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geben wir folgende Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie ab:

1. Verfahren zur Einhaltung der Pflichten nach LkSG

Die KWA verpflichtet sich, sämtlichen Pflichten gemäß § 4 Abs. 1 Risikomanagement, § 5 Abs. 1 Risikoanalysen, § 6 Abs. 3 bis 5 Präventionsmaßnahmen sowie den §§ 7 bis 10 des LkSG mit Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Maßnahmen betreffend mittelbare Zulieferer, sowie Dokumentations- und Berichtspflichten nachzukommen. Unser Verfahren umfasst eine kontinuierliche Überprüfung, Aktualisierung und Implementierung unserer Geschäftspraktiken, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte und Umweltaspekte in unserer Lieferkette gewahrt werden.

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand, den Geschäftsführern, Stiftsdirektoren, Schulleitungen und Leitungen der zentralen Bereiche gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder unserer Bereiche sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung bewusst ist.

2. Identifizierte prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

Auf der Grundlage der Risikoanalyse haben wir prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserer Geschäftstätigkeit identifiziert. Dazu gehören Risiken in Bezug auf

  • Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz)
  • Diskriminierung
  • Datenschutz
  • Umweltauswirkungen
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Korruption und Bestechung

3. Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen

Unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette basieren auf den Ergebnissen unserer Risikoanalysen. Wir legen klare Erwartungen an die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltauflagen fest und fordern von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern, diese Standards strikt zu befolgen.

Über diesen Link erreichen Sie unser Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Stand: 27.11.2023

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