Zur Haupt-Navigation springen | Zum Inhalt springen

50 Jahre KWA Kuratorium Wohnen im Alter
Menue

Schriftgröße

Einge Mitarbeiter von KWA

BesuchsVERBOT in allen KWA Einrichtungen – bundesweit

Schutz von Stiftsbewohnern, Patienten und Mitarbeitern steht im Fokus.

Unterhaching/München, 13. März 2020. – Die Bayerische Staatsregierung hat heute, am 13. März 2020, im Rahmen einer Pressekonferenz ein BesuchsVERBOT für Alten- und Plfegeheime verkündet. Die KWA Geschäftsleitung hat daher heute ebenso, in enger Abstimmung mit dem KWA Aufsichtsrat, ein gleichlautendes BesuchsVERBOT für alle KWA Einrichtungen beschlossen – in allen Bundesländern.

Aus dem Wissen heraus, dass laut übereinstimmender Aussage angesehener Virologen insbesondere bei alten Menschen im Fall einer COVID-19-Erkrankung die Sterblichkeit vergleichsweise hoch ist, hat der Schutz von Bewohnern und Klinikpatienten für die KWA Verantwortlichen höchste Priorität.

Wichtig ist KWA: Angehörigen ersten Grades und engen Bezugspersonen, wird der Zugang nicht verwehrt, wenn ein besonderer Anlass für einen Besuch gegeben ist. In Notfällen und Notsituationen wird ein Besuch in jedem Fall gestattet, auch geistlicher Beistand, sofern gewünscht. – Alle Besucher werden gleichwohl auf ihre besondere Verantwortung in Bezug auf die Gefährdungssituation hingewiesen. Wer sich in Risikogebieten aufgehalten hat oder deutliche Erkältungssymptome trägt, wird angehalten, trotz der Ausnahmeregelungen von einem Besuch Abstand zu nehmen. 

Der KWA Vorstand hat sich die Entscheidung hinsichtlich eines Besuchsverbots nicht leicht gemacht, weiß wohl, dass für KWA Bewohner sowie Patienten der KWA Rehaklinik damit eine Reihe von Einschränkungen verbunden ist, zumal auch keine Veranstaltungen mehr in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen stattfinden dürfen. Doch dies alles zielt darauf ab, Bewohner und Patienten bestmöglich zu schützen und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus‘ einzudämmen. Mitarbeiter wurden zu strengster Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln angehalten und werden Besucher und Gäste entsprechend informieren und unterweisen.

Um den Bewohnern die Trennung zu erleichtern, wird in allen Einrichtungen die Möglichkeit zur Videotelefonie (z. B. Skype) geschaffen. Appelliert wird auch an das Verständnis der Angehörigen, die darum gebeten werden, das angeordnete Besuchsverbot einzuhalten – und den Kontakt durch Telefonate zu halten.


« zurück
nach oben

© KWA

nach oben
Cookies