Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei KWA
Fürsorgliche, kompetente Pflege kann in KWA Wohn- und Pflegestiften auch für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege
Es gibt viele Fälle, in denen Menschen nur vorübergehend auf vollstationäre Pflege angewiesen sind: insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Diesem Personenkreis bieten alle KWA Wohnstifte, die einen Wohnbereich Pflege haben, Kurzzeitpflege an.
Die Leistung der Pflegeversicherung für Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegeleistungen bis zu einem Höchstbeitrag von 1.612 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege
Das Risiko für pflegende Angehörige, infolge der Dauerbelastung durch häusliche Pflege selbst zu erkranken, ist hoch. Für maximal vier Wochen pro Jahr können sie „Urlaub von der Pflege“ machen. Sofern Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert wird, stellt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege ein Budget in Höhe von bis zu 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung: unter der Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seinem Zuhause gepflegt hat. Erfahren Sie mehr über Verhinderungspflege entsprechend § 39 SGB XI und die Angebote der KWA Wohnstifte.
Verhinderungspflege bieten alle KWA Wohn- und Pflegestifte an. Erkundigen Sie sich bei Interesse am Standort Ihrer Wahl. Mehr über unser Pflegekonzept erfahren Sie hier.
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