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50 Jahre KWA Kuratorium Wohnen im Alter
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KWA Pflegekonzept

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Am 1. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und damit eine der umfangreichsten Reformen der sozialen Pflegeversicherung seit deren Bestehen. Mit der Einführung eines neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit wurden das Verständnis von Pflege und die Anerkennung von Pflegebedarfen der betroffenen Menschen grundlegend neugestaltet. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch kognitive Einschränkungen, etwa aufgrund demenzieller Veränderungen, umfassender als früher in die Ermittlung des Pflegebedarfs mit ein.

Die bisherigen Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Jeder Bewohner, der am 31.12.2016 pflegebedürftig war, wurde von seiner Pflegekasse automatisch in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet.

Bei der Pflege gilt der Leitsatz "ambulant vor stationär"

Der Gesetzgeber hat mit den Pflegestärkungsgesetzen nochmals den Grundsatz ambulant vor stationär betont. Mit deutlich erhöhten Leistungen der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen, die ambulant, also in der eigenen Wohnung, betreut und gepflegt werden, wird dieser Grundsatz in die Praxis umgesetzt.

Die Sorgestrukturen in den KWA Wohnstiften sind umfassend. Bewohner haben je nach Standort zahlreiche Möglichkeiten, Betreuungs- und Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Für alle pflegebedürftigen Bewohner gibt es in den KWA Wohnstiften eine Reihe von ambulanten, niedrigschwelligen oder teilstationären Angeboten, für die Leistungen der Pflegekasse eingesetzt werden können. Ganz individuell können diese genutzt werden.

Leistungen der Persönlichen Assistenz

Persönliche Assistenz von KWA zur Begleitung im AlltagFür Leistungen der Persönlichen Assistenz, wie z.B. Spazierengehen, Unterstützung bei der Korrespondenz und ähnliche Leistungen übernehmen Pflegekassen bis zu 125 Euro pro Monat als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Angebot der Tagesbetreuung

Stiftsbewohnerin und Mitarbeiterin der Tagesbetreuung im KWA WohnstiftAlternativ können diese 125 Euro für das Angebot der Tagesbetreuung im KWA Wohnstift eingesetzt werden.

KWA Pflegedienst

Der KWA Pflegedienst kann neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen auch Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Besuch der Tagespflege

Tagespflege bei KWAFür den Besuch der Tagespflege stellt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad zusätzlich einen Betrag zwischen 689 und 1.995 Euro monatlich zur Verfügung.

Das Angebot der Tagespflege gibt es an folgenden Standorten:

Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei KWASofern die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind - die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens sechs Monaten und die Pflegeperson ist verhindert - können pflegebedürftige Bewohner Verhinderungspflege mit ihrer Pflegekasse bis maximal 1.612 Euro pro Jahr abrechnen. Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in der eigenen Wohnung erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit, Teile der Kurzzeitpflege (max. 806 Euro pro Jahr) für die Verhinderungspflege einzusetzen.

Kurzzeitpflege

Mittagessen auf dem Balkon in einem KWA Stift

Im stationären Pflegebereich können die Wohnstiftsbewohner zudem vorübergehend Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und die Pflegeleistungen bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro pro Jahr mit der Pflegekasse abrechnen. Wenn Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird, kann sich der Höchstbetrag für Kurzzeitpflege auf maximal 3.224 Euro pro Jahr erhöhen.

Das Angebot der Kurzzeitpflege gibt es an ausgewählten Standorten. Mehr erfahren

Mit diesen Sorgestrukturen innerhalb des KWA Wohnstiftes haben Bewohner die Möglichkeit, auch bei Betreuungs- und Pflegebedarf weiterhin selbstbestimmt in ihrer Wohnung zu leben und dabei ganz individuell Leistungen zur Betreuung und Pflege zu nutzen.

Wir informieren und beraten Sie gerne umfassend

Stationärer Wohnbereich Pflege

Neben der ambulanten Betreuung und Pflege im KWA Wohnstift gibt es an zahlreichen Standorten zusätzlich sogenannte stationäre Pflegebereiche, die bei KWA Wohnbereich Pflege genannt werden.

Zudem gibt es zwei Pflegestifte, das KWA Stift Rottal in Bad Griesbach und das KWA Luise-Kiesselbach-Haus in München. In beiden Häusern gibt es ausschließlich das stationäre Pflegeangebot – sowohl Dauerpflege als auch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.

Eine wichtige sachliche und finanzielle Änderung für Bewohner der stationären Pflegebereiche ergibt sich aus der Einführung eines einrichtungseinheitlichen Eigenanteils. Alle Pflegeheime haben einen eigenen Tagessatz als Eigenanteil, den die Bewohner, unabhängig von ihrem Pflegegrad, für die Pflegeleistungen bezahlen werden. Daraus folgt: der Zuzahlungsbetrag steigt nicht mehr bei zunehmendem Pflegebedarf.

Neben dem einheitlichen Eigenanteil für Pflegeleistungen fallen im stationären Pflegebereich wie bisher Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten je nach Zimmertyp sowie ein Entgelt für die Ausbildung von Pflegefachkräften an.

Je nach Pflegegrad des Bewohners finanzieren die Pflegekassen die Pflegeleistungen zusätzlich mit einem monatlichen Höchstbetrag je Pflegegrad. Diese Beträge werden von den gesetzlichen Pflegekassen direkt an das KWA Wohnstift überwiesen.

Die monatlichen Höchstbeträge sind seit 1. Januar 2017 wie folgt festgelegt:
Pflegegrad 1:    125 EuroPflegegrad 4:  1.775 Euro
Pflegegrad 2:    770 Euro Pflegegrad 5:  2.005 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro

Weiterhin erhalten die Pflegeeinrichtungen von der Pflegekasse des Bewohners für zusätzliche Betreuungsleistungen entsprechend § 43 b SGB XI einen monatlichen Betrag für die Finanzierung des Betreuungsangebotes.

Kein Pflegebedürftiger soll – so das Versprechen der Bundesregierung - durch die Neuregelung finanziell schlechter gestellt werden. Es gilt insofern Vertrauensschutz. Sollte sich der Pflegesatz durch die Umstellung erhöhen, wird ein weiterer Zuschuss von den Pflegekassen gewährt.

Entlastung pflegender Angehöriger

Auch pflegebedürftige Senioren, die nicht in einem der KWA Wohn- oder Pflegestiften leben, können Sorgestrukturen innerhalb der KWA Wohn- und Pflegestifte nutzen.

KWA Club Betreutes Wohnen zu Hause

Zudem unterstützt KWA Club Betreutes Wohnen zu Hause in enger Zusammenarbeit mit dem KWA Pflegedienst Hanns-Seidel-Haus pflegebedürftige Senioren in Ottobrunn und Umgebung.

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