Verhinderungspflege im KWA Georg-Brauchle-Haus
Fürsorgliche, kompetente Pflege kann im KWA Georg-Brauche-Haus auch für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Das Risiko für pflegende Angehörige, infolge der Dauerbelastung durch häusliche Pflege selbst zu erkranken, ist hoch. Bis zu sechs Wochen pro Jahr können sie „Urlaub von der Pflege" machen: Die Pflegekasse stellt für die Verhinderungspflege ein bestimmtes Budget pro Jahr zur Verfügung: unter der Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seinem Zuhause gepflegt hat. Erfahren Sie mehr über Verhinderungspflege entsprechend § 39 SGB XI und das Angebot von KWA.
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