Verhinderungspflege
Das Risiko für pflegende Angehörige, insbesondere (Ehe-)partner, infolge der Dauerbelastung selbst zu erkranken, ist hoch. Für maximal vier Wochen pro Jahr können sie „Urlaub von der Pflege“ machen. Bei Bedarf stellt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege ein Budget in Höhe von 1.510 Euro / Jahr zur Verfügung. Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in seinem Zuhause gepflegt haben.
Wie bei der Kurzzeitpflege haben Sie auch hier die Möglichkeit, Ihren zu pflegenden Angehörigen während Ihrer Abwesenheit in einem der KWA Stifte fürsorglich und kompetent versorgen zu lassen.

