Kurzzeitpflege
Es gibt verschiedene Gründe, vorübergehend auf stationäre Pflege angewiesen zu sein: etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder dann, wenn im Falle von Ehepaaren die nicht pflegebedürftige Person erkrankt oder selbst Erholung benötigt.
Für diese oder ähnliche Situationen bieten Ihnen die meisten unserer Einrichtungen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit im Wohnbereich Pflege zu wohnen und sich umfassend versorgen zu lassen. Diese Kurzzeitpflege kann bis zu vier Wochen andauern. Während Ihres Aufenthaltes können Sie, wenn Sie nicht im STiftleben sollten, sämtliche Angebote des Hauses in Anspruch nehmen.

